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   OLG Naumburg, 27.03.2000 - 1 U 2081/97   

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https://dejure.org/2000,10029
OLG Naumburg, 27.03.2000 - 1 U 2081/97 (https://dejure.org/2000,10029)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.03.2000 - 1 U 2081/97 (https://dejure.org/2000,10029)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. März 2000 - 1 U 2081/97 (https://dejure.org/2000,10029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht; Überwachung von Gewässern; Gewässer Zweiter Ordnung; Unterhaltungspflicht; Hochwasserschaden

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 839; ; WG LSA § 104 Abs. 1; ; WG LSA § 102 Abs. 2 Satz 1; ; WG LSA § 101; ; WG LSA § 102 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 9; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht - Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten - Abwendung von Hochwasserschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.03.2000 - 1 U 2081/97
    Ob sich die Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB ergibt (BGH MDR 1983, 733; BGHZ 55, 153 unter Hinweis auf Giesecke/Wie-demann/Czychowski, WHG, § 28 Rn. 2 b) oder ob es sich entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer (vgl. § 101 WG LSA) um einen Amtshaftungsanspruch i. S. des § 839 BGB, Art. 34 GG handelt (so wohl BayObLGZ 1993, 370), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, da dem Beklagten zu 1) eine schuldhafte Pflichtverletzung, die für den eingetretenen Hochwasserschaden kausal ist, nicht vorgeworfen werden kann.
  • BayObLG, 23.11.1993 - 2Z RR 153/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.03.2000 - 1 U 2081/97
    Ob sich die Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB ergibt (BGH MDR 1983, 733; BGHZ 55, 153 unter Hinweis auf Giesecke/Wie-demann/Czychowski, WHG, § 28 Rn. 2 b) oder ob es sich entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer (vgl. § 101 WG LSA) um einen Amtshaftungsanspruch i. S. des § 839 BGB, Art. 34 GG handelt (so wohl BayObLGZ 1993, 370), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, da dem Beklagten zu 1) eine schuldhafte Pflichtverletzung, die für den eingetretenen Hochwasserschaden kausal ist, nicht vorgeworfen werden kann.
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